ALMOSENSTEUER UND FITRE Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

Was bedeutet „Zakāt“ also Almosensteuer?

Für wen ist die Almosensteuer verpflichtend?

Was beschreibt der Begriff „niṣāb“?

Was verstehen wir unter „grundlegenden Bedürfnissen“?

Fallen auf die Arbeitsmittel und Geräte Almosensteuern an?

Kann man die Almosensteuer vor der gültigen Abgabezeit abgeben?

Kann eine reiche Person einer armen Person einen Beleg geben der zu einer gewissen Zeit befristet ist?

Kann man die Almosensteuer in Raten zahlen?

Gibt es eine festgelegte Zeit für die Abgabe der Almosensteuer?

Kann die Almosensteuer von Handelsgütern mit eben jenen Gütern bezahlt werden?

Wonach berechnet man die Almosensteuer für Handelsgüter?

Wie zahlt ein Hypothekar, der sein Geld noch bekommt seine Almosensteuer?

Muss man die Almosensteuer für die Erzeugnisse aus Feldarbeiten abgeben?

Werden die betriebenen Aufwände, für die Erzeugnisse hinzugerechnet?

Fällt die Almosensteuer für diese Erzeugnisse auch an, wenn man das Feld kooperativ mit anderen betreibt und bearbeitet?

Muss man die Almosensteuer für verlorene/verwelkte Erzeugnisse zahlen?

Kann man statt den Nutztieren als Almosensteuer auch den Gegenwert geben?

Wie zahlt man die Almosensteuer von Handelsgütern?

Muss man für Schmuck auch die Almosensteuer zahlen?

Müssen Immobilienmakler die Almosensteuer für die Häuser/Wohnungen in ihrem Besitz zahlen?

Wie zahlen Mitinhaber bzw. Teilhaber einer Firma ihre Almosensteuer?

Fällt die Almosensteuer auf Aktien/Wertpapiere oder dergleichen an?

Wem gibt man die Almosensteuer?

Wem gibt man keine Almosensteuer?

Kann man die Almosensteuer und insgesamt Spenden den Hilfsorganisationen zukommen lassen?

Kann man die Almosensteuer auch bezahlten Arbeitskräften geben?

Wie berechnet jemand seine Almosensteuer für sein Gold, wenn diese verschieden-karätig sind?

Muss man die Almosensteuer für Gewinne zahlen, die man aus unzulässigen Quellen erzielt?

Zahlt man die Almosensteuer für das, was man für die Grundbedürfnisse gespart hat?

Zahlt ein reiches Kind, welches die Pubertät noch nicht erreicht hat, die Almosensteuer?

Muss jemand der mit seinem Vater zusammenlebt die Almosensteuer zahlen?

Kann man die normalen Steuern als Almosensteuer betrachten?

Kann man die Almosensteuer in Form einer Überweisung aushändigen?

Kann man den Stiefeltern und den adoptierten Kindern die Almosensteuer zukommen lassen?

Können Braut und Bräutigam die Almosensteuer erhalten?

Was macht man, wenn sich herausstellt, dass die Person, der man die Almosensteuer gegeben hat, gar nicht arm ist?

Kann man den Schwiegereltern die Almosensteuer geben?

Ist die Almosensteuer so etwas wie der „Abfall“ oder der „Schmutz“ des Besitzes?

Was ist das Urteil über Almosen also „sadaqa“ und „fitre“?

Wer ist mit dieser Almosengabe beauftragt?

Wann gibt man die Almosengabe?

Muss man die Almosengabe in Form von Korn, Gerste, Trauben oder Datteln abgeben?

Zahlt eine im Ausland arbeitende Person die Almosengabe nach türkischen oder ausländischen/europäischen Maßstab?

Wie zahlt man die nicht pünktlich gezahlten Almosengaben?

Wem kann man die Almosengabe geben und wem nicht?

 

Was bedeutet „Zakāt“ also Almosensteuer?

Dem Wörterbuch nach so viel wie „vermehren“, „Säuberung“, „Segen“ und „Lob“ bedeutend und als religiöser Terminus wahrgenommen, bedeutet die Almosensteuer, dass ein gewisser Teil des Besitzes für das Wohlwollen Gottes bestimmten Menschen gespendet wird. Als eine der materiellen Gottesdienste und einer der 5 Säulen des Islams, wurde die Almosensteuer im zweiten Jahr der Hiǧra in Medina den Gläubigen verpflichtend (Farḍ) aufgetragen. (Vgl. siehe;2/43, 110; 22/78; 24/56; 58/13; 73/20; 9/103)

Für wen ist die Almosensteuer verpflichtend?

Der Almosengeber muss dem Islam angehören, zurechnungsfähig sein und erwachsen sein. Der Almosengeber muss ein Vermögen haben welches über den Lebenserhaltungskosten und entsprechenden Grundbedürfnissen hinausgehend den Wert der Almosensteuer erreicht. Damit die Almosensteuer überhaupt anfallen kann muss es sich um ein Vermögen oder einem Handelsgut handeln welches ein Wachstum erzielen kann, also im Wert zunehmen kann. Das zu versteuernde Gut muss tatsächlich im Besitz des Gebers sein und ihm zur Verfügung stehen.

Was beschreibt der Begriff „niṣāb“?

Dieser Begriff beschreibt ein Maß für den materiellen bzw. finanziellen Zustand der Person, auf den basierend dann manche religiösen Pflichten anfallen würden, die eine gewisse finanzielle Kraft voraussetzen. Eine Person die über ihre Schulden und ihren grundlegenden Bedürfnisse hinaus mehr als genug Geld hat um eben diese abzudecken, zählt im religiösen Sinne als reich. Für diese Person sind dann entsprechende Gottesdienste verpflichtend, wie z.B. die Almosensteuer oder das Opfern eines Tieres. Die Almosensteuer fällt an, wenn über den im religiösen Sinne überschüssigen Besitz ein Jahr vergeht. Diese Grenze wurde von unserem ehrenwerten Propheten (s.a.s.) gesetzt und basiert auf den finanziellen Standards der damaligen durchschnittlich bestellten muslimischen Gemeinde. In konkreten Zahlen sieht diese Grenze wie gefolgt aus: 80 Gramm Gold oder der Gegenwert in Geld oder Handelsgütern. 40 Schafe oder Ziegen, 30 Rinder oder 5 Kamele. Diese aufgezählten Güter galten zu jener Zeit als Maßstab für materiellen Reichtum und Wohlstand. Das Maß wurde später weiterhin über diese Güter festgelegt, da die sozialen und ökonomischen Bedingungen in den nächsten Zeiten weitestgehend gleich blieben. 

Was verstehen wir unter „grundlegenden Bedürfnissen“?

Damit ist gemeint, dass das Vermögen, welches man braucht um seine Bedürfnisse zum Leben und finanziellen Erhalt zu decken, denn auf dieses Vermögen fällt keine Almosensteuer an. Wie bei allen Verpflichtungen und Verantwortungen wird auch bei der Almosensteuer der Zustand des Verpflichteten berücksichtigt und ihm wird eine Pflicht aufgetragen, die für ihn nachvollziehbar und tragbar ist. Aus diesem Grund haben die islamischen Gelehrten die Grenze des niṣāb festgehalten um deutlich zu machen für wen die Almosensteuer anfallen würde und für wen nicht. Denn mit der bloßen Deckung der grundlegenden Bedürfnisse kommt kein Reichtum zustande. So eine Person ist nur noch in der Lage sich selbst zu finanzieren. Um darüber hinaus noch anderen helfen zu können müsste man „reich“ sein also mehr besitzen, als man für sich selbst brauchen würde und dies wird durch die Grenze des niṣāb definiert (Vgl. 2/219). In einer Überlieferung wird ein Dialog zwischen einen Mann und unseren ehrenwerten Propheten (s.a.s.) geschildert; Ein Mann kam zum Propheten (s.a.s.) und fragte was er mit dem einem Dinar machen soll, den er besitzt. Der Prophet (s.a.s.) sagte, er solle diesen für seine eigenen Bedürfnisse ausgeben. Der Mann hatte noch einen Dinar und fragte nach dessen Nutzung. Der Prophet (s.a.s.) sagte er solle diesen für seine Familie ausgeben. Der Mann hatte noch einen weiteren Dinar und fragte danach. Der Prophet (s.a.s.) sagte, er solle diesen für seine Kinder ausgeben. Der Mann hatte aber noch einen Dinar übrig und fragte was er denn damit tun sollte. Der Prophet (s.a.s.) sagte, er weiß besser, was er damit tun sollte (Ebû Dâvûd, Zekat, 45). Die Artikel die man als grundlegende Bedürfnisse titulieren kann sind jene Artikel, die der Mensch zur Wahrung seines Lebens und seiner Freiheit/Unabhängigkeit braucht. Dies sind in aller Regel Unterhaltskosten, Mietzahlungen, Hausartikel, benötigte Kleidung, Transportmittel bzw. Vehikel, nötige Bücher zur Wissensbeschaffung und Maschinen, Geräte oder Handelsgüter als Pfandleihe/Darlehen/Kredit. Eigentlich verändern und entwickeln sich diese grundlegenden Bedürfnisse mit dem Wandel von Ort und Zeit in verschiedener Art und Weise. Dabei basiert die anfallende Almosensteuer auf den grundlegenden Bedürfnissen der jeweiligen Person. Neben diesen Bedürfnissen zählen auch die Bedürfnisse sämtlicher Personen mit deren Unterhaltskosten eine Person staatlich beauftragt wurde (z.B. durch eine Scheidung).

Fallen auf die Arbeitsmittel und Geräte Almosensteuern an?

Die Arbeitsmittel und Geräte, die man für die Ausführung seines Berufs oder seines Handwerks braucht, zählen zu den grundlegenden Bedürfnissen und daher fällt darauf keine Almosensteuer an. Für Arbeitsmittel und Geräte die aber nicht für die eigene Nutzung gebraucht werden, sondern als Handelsgut mit Gewinnzwecken gekauft und verkauft werden, fallen die Almosensteuern an.

Kann man die Almosensteuer vor der gültigen Abgabezeit abgeben?

Wie beim Fasten und bei der Pilgerfahrt wird auch bei der Almosensteuer der Mondkalender als Basis genommen. Damit die Almosensteuer anfällt muss über die relevanten Besitztümer ein Mondjahr vergehen. Dennoch kann die Person falls erwünscht auch vorher die Almosensteuer abgeben. So wie die vergangenen Almosensteuern von den Vorjahren direkt bezahlt werden kann, so ist es auch erlaubt und zutreffend die Almosensteuern noch vor dem Vergehen des Jahres abzugeben, wenn man eine (sehr) bedürftige Anlaufstelle dafür findet.  

Kann eine reiche Person einer armen Person einen Beleg geben der zu einer gewissen Zeit befristet ist?

Neben Nahrungsmittel und Kleidungsstücken kann man auch Geld, Devisen und Gold als Almosensteuer vergeben. Ein Beleg dient dazu zu bestimmen wie die materiellen Güter und Leihgaben oder Darlehen zwischen zwei oder mehreren Parteien aufgeteilt ist. Daher repräsentiert dieser Beleg auch die Besitzgüter oder das Geld, welches darauf abgebildet wird. Deshalb kann eine reiche Person, sofern sie sich sicher ist dass die Zahlung pünktlich in dem im Beleg abgebildeten Datum eintrifft, diesen Beleg und die damit einhergehende Zahlung als Almosensteuer auf eine arme Person übertragen und ihr somit die Zahlung zukommen lassen.

Kann man die Almosensteuer in Raten zahlen?

Ursprünglich geht es um die Zahlung der anfallenden Almosensteuer. Demnach kann man die Almosensteuer auf einmal zahlen, aber auch in Raten bezahlen.

Gibt es eine festgelegte Zeit für die Abgabe der Almosensteuer?

Es gibt keine festgelegte Zeit für die Abgabe der Almosensteuer, sie muss abgegeben werden ab dem Zeitpunkt, an dem sie verpflichtend und fällig wird, also ab dem Vergehen eines Mondjahres. Man braucht dafür auf keinen speziellen Zeitpunkt oder einen Monat wie etwa den Ramadan zu warten. Es ist aber angemessen die Almosensteuer möglichst zeitnah ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit abzugeben, insbesondere wenn man bedenkt, dass auf Hilfe hoffende Menschen auf diese Abgaben warten.

Kann die Almosensteuer von Handelsgütern mit eben jenen Gütern bezahlt werden?

So wie man die Almosensteuer durch den berechneten Wert von Besitztümern und Handelsgütern bestimmen und dann in Geld bezahlen kann, so ist es auch möglich die Almosensteuer für Handelsgüter mit den selbigen Gütern auch zu bezahlen.

Wonach berechnet man die Almosensteuer für Handelsgüter?

Die Almosensteuer ist ein materieller Gottesdienst, der nicht über die künftigen und potenziellen Gewinne, sondern über das aktuell vorhandene Kapital berechnet wird. Demzufolge wird für die Berechnung der Wert der zu versteuernden Handelsgüter zum Zeitpunkt der Abgabe der Almosensteuer ohne den erzielten Gewinn als Basis genommen. 

Wie zahlt ein Hypothekar, der sein Geld noch bekommt seine Almosensteuer?

Über die Zahlungen aufgrund eines Darlehens, einer Hypothek oder ähnliches fällt jährlich die Almosensteuer an, sofern sichergestellt ist, dass die Zahlung dem Gläubiger auch definitiv zugestellt wird. Sofern die Almosensteuer der hier gemeinten erwarteten Zahlungen nicht abgegeben wird und dann die Zahlungen eingehen, zahlt man die Almosensteuer auch für die Vorjahre in denen die Zahlungen noch nicht eingingen. Man muss die Almosensteuer nicht jährlich zahlen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Zahlungen die einem zustehen nicht bezahlt werden oder gar geleugnet werden. Wenn in solch einer Situation dann später die Zahlungen doch noch eingehen muss man die Almosensteuer ab dem Zeitpunkt und für den Betrag berechnen, man zahlt also nicht für die Vorjahre.

Muss man die Almosensteuer für die Erzeugnisse aus Feldarbeiten abgeben?

Außer Holz, Gras und Strohhalme/Schilfgras (mit der Ausnahme von Rohrzucker) muss die Almosensteuer für sämtliche Erzeugnisse aus den Feldarbeiten abgegeben werden, sofern sie die niṣāb Grenze also ca. 650 Kg. erreichen (Vgl. 2/267; 8/141). In einer Überlieferung heißt es; „Bei den Feldern, die von Regen und vom See bewässert werden gibt es ein Zehntel und bei den Feldern die mit Eimern bewässert werden gibt es ein Zwanzigstel.“ (Buhârî, Zekât, 55). Wie die Überlieferung deutlich macht, wird als Basis zur Berechnung der Almosensteuer für den Ertrag des Feldes anhand der Bearbeitung des Feldes und dem Gebrauch von Wasser berechnet. Demnach wird ein Zehntel versteuert, wenn der Boden ohne Mühen von außen durch Regenwasser oder vergleichbares bewässert wird. Ein Zwanzigstel wird versteuert, wenn der Boden mit besonderem Aufwand von außen durch z.B. motorisierte Apparate und vergleichbares, die weiteren materiellen Aufwand mitbringen, bewässert wird.

Werden die betriebenen Aufwände, für die Erzeugnisse hinzugerechnet?

In unserer heutigen Situation stellen die betriebenen Aufwände, wie etwa Dünger, Benzin oder Arbeitskräfte zu den entscheidenden Faktoren im Betrieb. Aus diesem Grund werden bei der Berechnung der Almosensteuer für Erzeugnisse aus den Feldarbeiten die für heutigen Standards notwendigen Aufwände/Materialkosten herausgenommen und der übrig bleibende Wert der Erzeugnisse wird als Basis zur Berechnung genommen.  

Fällt die Almosensteuer für diese Erzeugnisse auch an, wenn man das Feld kooperativ mit anderen betreibt und bearbeitet?

Die Almosensteuer wird nicht vom Feldbesitzer abgegeben, sondern vom Besitzer des Produkts. Demzufolge zahlt die Person, die die Ernte einholt die Almosensteuer, wenn der Besitzer ohne irgendwelche Erwartungen oder Ansprüche sein Feld jemanden zum ernten überlässt. Wenn das Feld zum Bearbeiten und zum Einholen der Ernte gemietet wurde, zahlt der Mieter die Almosensteuer. Wenn die Nutzung und das Produkt des Feldes bzw. der daraus resultierende Profit von beiden Seiten beansprucht werden kann, zahlt sowohl der Besitzer als auch der Mieter die entsprechende Almosensteuer, basierend auf ihren Anteilen am Gewinn durch das Feld.

Muss man die Almosensteuer für verlorene/verwelkte Erzeugnisse zahlen?

Für verwelkte Erzeugnisse auf dem Feld zahlt man keine Almosensteuer. Da man die Almosensteuer erst zahlt, nachdem man die Ernte eingefahren hat, zahlt man auch erst dann die jeweilige Almosensteuer, für die ab dann genutzte oder auch verwelkende Ernte. (Vgl. 8/141).

Kann man statt den Nutztieren als Almosensteuer auch den Gegenwert geben?

Man kann die Almosensteuer der Handelsgüter sowohl in Form dieser Handelsgüter, als auch in Form anderer passender Gegenstände/Waren/Zahlungsmittel abgeben. Demzufolge kann man die Almosensteuer für die Tiere abgeben, indem man ein oder mehrere dieser Tiere abgibt, man kann aber auch den materiellen Gegenwert (dann z.B. als Geld) abgeben. Man sollte aber auch die Lage der bedürftigen Menschen berücksichtigen und ihnen die Almosensteuer in der Form geben, die für sie auch die nützlichste wäre.

Wie zahlt man die Almosensteuer von Handelsgütern?

Wir verstehen unter Handelsgüter alle Art von Gütern und Objekten, die man kauft und verkauft um einen Gewinn bzw. einen Profit zu erzielen. Jemand der solche Güter besitzt, die einen Wert haben, der dem Wert von 80 Gr. Gold gleichkommt, muss die Almosensteuer (ein Vierzigstel oder 2.5%) nach dem Verstreichen eines Mondjahres zahlen.

Muss man für Schmuck auch die Almosensteuer zahlen?

Man zahlt keine Almosensteuer für Schmuck, es sei denn es handelt sich um Silber oder Gold. Nach der mehrheitlichen Lehrmeinung, der auch die meisten Gelehrten der drei Rechtsschulen sich anschließen, mit der Ausnahme der hanafitischen Rechtsschule, gehört der Schmuck (z.B. aus der Hochzeit) zu den grundlegenden Bedürfnissen der Frau. Das heißt auf diese Objekte fällt keine Almosensteuer an. Nach der hanafitischen Lehrmeinung fällt aber die Almosensteuer auch für den Schmuck der Frau an, sofern diese die niṣāb Grenze überschreiten.

Müssen Immobilienmakler die Almosensteuer für die Häuser/Wohnungen in ihrem Besitz zahlen?

Die Immobilienmakler, die Häuser/Wohnungen zum Zweck des Profits kaufen und verkaufen, müssen für diese auch die Almosensteuer zahlen. Daher muss ein Vierzigstel des Werts als Almosensteuer gezahlt werden, sofern die Häuser/Wohnungen nicht privat genutzt, sondern für den Profit gekauft und verkauft werden, ihre Schulden abgezahlt sind, sie die niṣāb Grenze erreicht haben und seit ihrem Besitz ein Mondjahr vergangen ist.

Wie zahlen Mitinhaber bzw. Teilhaber einer Firma ihre Almosensteuer?

Teilhaber einer Firma zahlen die Almosensteuer für ihren Anteil an den zirkulierenden Handelsgütern und Besitztümern, die nicht zum eigenen und festen Bestand der Firma gehören, wie etwa die Büromaterialien oder Geräte. Wenn über ihren Anteil an den zirkulierenden Handelsgütern und Besitztümern ein Mondjahr vergeht und diese den Wert der niṣāb Grenze überschreiten, wird die Almosensteuer fällig. Für die Firma in der Industrie gilt somit folgende Berechnung: Die festen Bestandteilen der Firma (Geräte für die Produktion und dergleichen) sowie die Schulden und die Produktionskosten sowie Mittel werden nicht in der Berechnung berücksichtigt. Die außerhalb dessen stehenden zirkulierenden Besitztümer und Handelsgüter (Ernte, Produkte, Transaktionsmittel, Geld etc.) werden mit dem Netto-Gewinn zusammen berechnet und 2.5% von diesem Ergebnis wird als Almosensteuer gezahlt.  

Fällt die Almosensteuer auf Aktien/Wertpapiere oder dergleichen an?

Wenn solche Aktien oder Wertpapiere in der Börse angelegt werden oder mit ihnen gehandelt wird, so fällt auch hier die Almosensteuer an, sofern die niṣāb Grenze erreicht und überschritten wurde und seit ihrem Besitz ein Mondjahr vergangen ist.

Wem gibt man die Almosensteuer?

Dies wird in einer Sura (9/60) beschrieben. Das sind; Verarmte, Bedürftige, Unterdrückte, Verschuldete, Muǧāhids, Reisende, die auf der Reise festsitzen, Beamte mit der Aufgabe die Almosensteuer einzusammeln und solche, deren Herz man für den Islam erwärmen will.

Wem gibt man keine Almosensteuer?

Sofern die Person oder die Organisation nicht in das vorhergehende Profil der Sura passt, hat sie kein Anrecht auf die Almosensteuer. Darüber hinaus zahlt man keine Almosensteuer an folgende Leute, selbst wenn sie in das Profil passen: Die Eltern, die Großeltern, die Kinder und ihre Kinder sowie alle Kinder aus dieser Linie. Man ist ohnehin mit der Verpflegung/Versorgung der Verwandten im diesen Grad verpflichtet. Wenn man diesen Verwandten die Almosensteuer zahlen würde, hätte man im Endeffekt selbst einen Profit davon und dies ist untersagt.

Kann man die Almosensteuer und insgesamt Spenden den Hilfsorganisationen zukommen lassen?

Es gibt keinerlei Bedenken dies zu tun, sofern sichergestellt ist, dass diese Organisationen das gesammelte Geld zusammenbringen und den Bedürftigen, die nach der Sura (9/60) definiert sind zukommen lässt und dass diese Organisationen von absolut vertrauenswürdigen Leuten geleitet wird.

Kann man die Almosensteuer auch bezahlten Arbeitskräften geben?

Im Islam wird klar definiert, wem man die Almosensteuer geben kann, unabhängig von der sozialen Klasse oder Berufsgruppe der Person. Demnach kann man einer Person, die trotz ihres Einkommens, ihre grundlegenden Bedürfnisse nicht decken kann und sonst keine Besitztümer hat, die Almosensteuer abgeben.

Wie berechnet jemand seine Almosensteuer für sein Gold, wenn diese verschieden-karätig sind?

Für die Berechnung ist dieser Umstand irrelevant. Denn trotz der Verschiedenheiten handelt es sich hier immer noch um Gold. Daher wird für alle Goldsorten die Almosensteuer fällig, wenn sie für sich stehend oder in Kombination mit den weniger wertvollem Gold 80 Gr. überschreiten und den Wert von 22 Karat Gold erreichen, sowie die anderen Kriterien der Almosensteuer erfüllen. Dann berechnet man 2.5% des Gesamtwerts.

Muss man die Almosensteuer für Gewinne zahlen, die man aus unzulässigen Quellen erzielt?

Wenn der eigentliche Besitzer dieser Gewinne bekannt ist, zahlt man diese Gewinne an ihn zurück. Falls dieser nicht bekannt ist, muss man diese Gewinne aus dem Besitz geben und an Arme oder Organisationen spenden, ohne dabei eine Gegenleistung und eine Belohnung im Paradies Gottes zu erwarten. Da hier des gesamte Gewinn aus einer unzulässigen Quelle auf die ein oder andere Weise aus dem unrechtmäßigen Besitz genommen wird, ist die Frage nach der Almosensteuer hinfällig.

Zahlt man die Almosensteuer für das, was man für die Grundbedürfnisse gespart hat?

Die Grundbedürfnisse sind Dinge, die man für die Sicherheit und Kontinuität des Lebens braucht, wie etwa ein Haus oder eine Wohnung, die Einrichtung des Hauses/der Wohnung, Transport- und Nahrungsmittel. Um diese Bedürfnisse zu begleichen, braucht man nicht in ihrem Besitz zu sein. Man zahlt für die Ersparnisse, die dafür da sind, diese Grundbedürfnisse zu decken, keine Almosensteuer, wenn durch einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag festgehalten wurde, dass diese Ersparnisse als Zahlung für diese Grundbedürfnisse abgegeben werden. Denn so ein Vertrag macht deutlich, dass man diese Ersparnisse nun für die Grundbedürfnisse ausgegeben hat. Falls aber so ein Vertrag nicht vorliegt und das Geld ungenutzt ruht, muss hier die Almosensteuer gezahlt werden, wenn die relevanten Kriterien erfüllt sind. 

Zahlt ein reiches Kind, welches die Pubertät noch nicht erreicht hat, die Almosensteuer?

Personen, die nicht bei voller geistiger Gesundheit sind oder die Pubertät nicht erreicht haben, zahlen keine Almosensteuer, denn sie sind im religiösen Sinne noch nicht mündig und noch nicht zu den religiösen Pflichten berufen. Da aber die Verarmten und Bedürftigen ein Anrecht am Besitz der Reichen haben (51/19), muss die Almosensteuer des Vermögens von reichen Kindern oder reichen geistig Behinderten obwohl sie selbst nicht dazu verpflichtet sind, durch die Hilfe und Hand ihrer Vormundschaft abgegeben werden.

Muss jemand der mit seinem Vater zusammenlebt die Almosensteuer zahlen?

Wenn diese Person private Besitztümer hat und diese sich für die Almosensteuer qualifizieren, dann hat diese Person auch die Pflicht, diese zu zahlen. Falls aber Vater und Sohn ihr Vermögen nie getrennt haben und dies nutzen, fällt die Pflicht der Almosensteuer auf die Person, die über das Vermögen verwaltet und dessen Nutzung bestimmt und kontrolliert. 

Kann man die normalen Steuern als Almosensteuer betrachten?

Die Steuern im Bundesland gehört zu den bürgerlichen Pflichten, die Almosensteuer gehört jedoch zu den religiösen Pflichten. Außerdem werden die staatlichen Steuern und die Almosensteuer völlig anders definiert, berechnet und ausgehändigt. Daher ist eine Gleichsetzung beider Abgaben nicht möglich. Die Almosensteuer muss separat betrachtet und gezahlt werden.

Kann man die Almosensteuer in Form einer Überweisung aushändigen?

Man kann die Zahlung sowohl per Hand als auch per Überweisung tätigen. Wichtig ist nur, sicherzustellen, dass der Bedürftige diese Zahlung auch bekommt.

Kann man den Stiefeltern und den adoptierten Kindern die Almosensteuer zukommen lassen?

Dies ist möglich, wenn die adoptierten Kinder mit dem Erreichen der Pubertät ausgezogen sind, die Stiefmutter verwitwet ist oder der Stiefvater verarmt ist. Denn hier besteht keine im religiösen Sinne bindende Beziehung, wodurch die zahlende Person die Pflicht der Versorgung hätte.

Können Braut und Bräutigam die Almosensteuer erhalten?

Einem verarmten Bräutigam kann man die Almosensteuer abgeben. Wenn man (hier insbesondere die Familie des Bräutigams) der eigenen Braut die Almosensteuer geben wollen würde, wäre das so, als würde man über Umwege seinen eigenen Sohn, dem Bräutigam die Almosensteuer gegeben haben, da der Mann zur Versorgung seiner Frau verpflichtet ist. Daher ist es unpassend, der Braut die Almosensteuer zu zahlen.

Was macht man, wenn sich herausstellt, dass die Person, der man die Almosensteuer gegeben hat, gar nicht arm ist?

Der Spender der Almosensteuer muss darüber nachforschen wem er seine Almosensteuer zukommen lässt. Wenn seine Nachforschungen zu der Auffassung führen, dass diese Person (gemäß der Kriterien) zu jenen Person gehört denen die Almosensteuer zusteht, so kann man sie ihm zahlen, falls sich dann aber später herausstellen sollte dass dies doch nicht so ist, so hat in diesem Fall der Spender trotzdem seine Pflicht erfüllt und die Spende ist gültig. Wenn der Spender keinerlei Nachforschung betreibt während er jemanden die Almosensteuer zukommen lässt und sich herausstellt, dass dieser Person diese auch zusteht, so ist die Spende gültig. Wen dem aber nicht so ist, dann ist die Spende nicht gültig, der Spender muss also die Almosensteuer nochmal zahlen.

Kann man den Schwiegereltern die Almosensteuer geben?

Dies ist möglich, sofern die Schwiegereltern verarmt sind, denn sie gehören nicht zu den Personen, die man im religiösen Sinne verpflegen muss.

Ist die Almosensteuer so etwas wie der „Abfall“ oder der „Schmutz“ des Besitzes?

Manchmal wird die Almosensteuer falsch erklärt. Ausdrücke wie etwa, dass der Reiche durch die Almosensteuer seinen Besitz „reinwäscht“ oder dass sein Besitz „verdreckt“ ist, sind keine Aussagen, die zum Geist des Islams passen. Die Almosensteuer ist ein Recht der Verarmten und Bedürftigen. Nach den Regeln und Maßstäben des Islams wird definiert was an wen gehen soll (Vgl. 51/19). Im Islam ist das Reinste, das Recht. Das Recht hier als „dreckig“ zu bezeichnen und solche Assoziationen herzustellen ist äußerst hässlich und geschmacklos. Die Almosensteuer ist das reinste oder „sauberste“ Recht der Bedürftigen und wer die Almosensteuer nicht zahlt, der verletzt sowohl das Recht Gottes als auch das Recht der Bedürftigen. Somit „verunreinigt“ er eigentlich erst sein Besitz, denn er hat sein Besitz im religiösen Sinne unrechtmäßig vermehrt. Wenn die Person die Almosensteuer zahlt, erstattet sie den Leuten ihr Recht, aber sie rettet ihren Besitz auch davon, mit Gottes Verboten in Berührung zu kommen. In diesem Sinne kann man höchstens von einer „Reinigung“ des Besitzes sprechen, die Almosensteuer selbst ist aber keinesfalls der „Abfall“ des Besitzes. Keine Person kann sagen, die Almosensteuer wurde von ihr zu Unrecht verlangt.

Was ist das Urteil über Almosen also „sadaqa“ und „fitre“?

Was im Volksmund oft unter dem Begriff „sadaqa“ oder „fitre“ ausgedrückt wird, ist ein materieller Gottesdienst (wāǧib), welches jeder Muslim zum Ende des Ramadans zahlt, sofern sie neben den grundlegenden Bedürfnissen Besitze haben, die die niṣāb Grenze überschreiten.Diese Almosengabe entspringt dem Zusammenhalt und den Beistand der menschlichen Natur und wird daher als Almosengabe der Menschlichkeit betrachtet. Andererseits spielt diese Almosengabe auch eine wertvolle Rolle, wenn es darum geht die Bedürftigen am Ende des Ramadans zu erfreuen und ihre Bedürfnisse zu decken.

Wer ist mit dieser Almosengabe beauftragt?

Diese Almosengabe ist für jeden Muslim verpflichtend (wāǧib), sofern sie neben den grundlegenden Bedürfnissen Besitze haben, die die niṣāb Grenze überschreiten. Die Kriterien decken sich somit mit den Kriterien der Almosensteuer. Der wichtige Unterschied besteht allerdings dabei, dass anders als bei der Almosensteuer, die Vermehrung des Besitzes und das Verstreichen eines Mondjahres über diesen Besitzes, nicht zu den Kriterien der Almosengabe gehört.

Wann gibt man die Almosengabe?

Mit dem Anbruch des ersten Tages innerhalb des Bayrams, also im Anschluss auf den Ramadan wird die Almosengabe verpflichtend, aber man kann sie auch innerhalb des Ramadans abgeben. Es wäre sogar besser, noch vor dem Bayram die Almosengabe abzugeben, damit die Bedürftigen zum Bayram hin ihre Bedürfnisse decken können und somit einen schöneren Abschluss zum Ramadan zelebrieren können. Wenn diese Pflicht bis zum Bayram allerdings nicht erledigt wurde, so fällt sie spätestens dann an. Versäumte und sich nun häufende Abgaben müssten bei erster Gelegenheit abgegeben werden.

Muss man die Almosengabe in Form von Korn, Gerste, Trauben oder Datteln abgeben?

In den Überlieferungen wird die Almosengabe mit etwa 2.917 Kilo in Form von Korn, Gerste, Trauben oder Datteln definiert. Die Festlegung der Almosengabe über diese Nahrungsmittel resultiert aus den damaligen ökonomischen Bedingungen und der Verteilung der Nahrungsmittel. Es lässt sich bei der Betrachtung der Anwendung des ehrenwerten Propheten (s.a.s.) und seinen Gefährten bemerken, dass dieses Maß für den Bedürftigen den täglichen Bedarf einer mittelständigen Familie in dieser Gesellschaft abdeckt. Demnach kann die Almosengabe als Deckung des täglichen Bedarfs einer Person in Form von Nahrungsmittel, aber auch in Form von Geld abgegeben werden. Es ist aber angemessen das Bedürfnis der Person zu berücksichtigen und ihr das zukommen zu lassen, was für sie auch am nützlichsten ist. 2010 wurde seitens der DITIB die Almosengabe mit 7 Lira (türkische Währung) festgesetzt.

Zahlt eine im Ausland arbeitende Person die Almosengabe nach türkischen oder ausländischen/europäischen Maßstab?

Da die Lebensumstände in verschiedenen Gebieten und Ländern verschieden ausfallen, muss der Zahlende die Almosengabe nach den Bedingungen des Gebiets oder des Landes, in welchem er lebt berechnen. Es zählt also wie viel durchschnittlich in einem Tag an Nahrungsmittel benötigt wird im jeweiligen Aufenthaltsort. 

Wie zahlt man die nicht pünktlich gezahlten Almosengaben?

Wie bei allen Gottesdiensten ist es äußerst wichtig, die Pflicht der Almosengabe nicht zu verschieben und zeitig zu erledigen. Falls dies aber nicht gelungen ist, muss man die Almosengabe bei der ersten Gelegenheit abgeben.

Wem kann man die Almosengabe geben und wem nicht?

In diesem Sinne gibt es kein Unterschied zwischen der Almosengabe (sadaqa) und der Almosensteuer (zakāt). Die Personen, die sich für die Almosensteuer qualifizieren oder disqualifizieren, tun dies ebenso für die Almosengabe.

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