Stimmt es, dass vor der Eheschließung nach islamischem Recht eine standesamtliche Ehe geschlossen werden muss?

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Stimmt es, dass vor der Eheschließung nach islamischem Recht eine standesamtliche Ehe geschlossen werden muss?
Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Liebe Leserin, lieber Leser


Rein islamisch ist es erlaubt die Ehe in Anwesenheit von Zeugen zu schließen, ohne dies staatlich zu dokumentieren. Dennoch sind wir der Meinung, dass es besser ist, dies auch Standesamtlich durchzuführen, besonders deswegen, damit die Frau im Scheidungsfall Anspruch auf ihre Rechte hat.

Dies ist sehr nützlich, damit niemand auf die Idee kommt rein ,,religiöse'' Ehen zu schließen, um danach der damit verbundenen Verantwortlichkeit zu entkommen.

Genauso war es beispielsweise auch im damaligen Osmanischen Reich, dass nur staatlich eingetragene Ehen gültig waren.

Islamisch ist der rein zivil geschlossene Vertrag (religiös) zwar gültig, aber man muss bedenken, dass die Frau erst wieder jemand anderen heiraten kann, wenn ihr noch-Ehemann sie scheidet.

Es gibt Frauen, die jemand anderen heiraten möchten, der noch-Ehemann sie aber nicht scheidet. Da dieser Ehevertrag aber rein religiös war, kann man nirgends sein Recht anfordern, da der Staat dies ablehnt.

Da es also keine religiöse Instanz mehr gibt, bei der man solche Klagen einreichen kann, ist eine rein religiöse Heirat unserer Meinung nach überhaupt nicht zu empfehlen.

Nichtsdestotrotz ist diese gültig und der Vollzug solch einer Ehe erlaubt.

 

Selam & Dua 

 

 

Fragenandenislam - Team

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