Sind ästhetische Operationen (Schönheitsoperationen) erlaubt?

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Sind ästhetische Operationen (Schönheitsoperationen) erlaubt?
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Liebe Leserin, lieber Leser,

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Körperliche Entstellungen (Behinderungen), die von Geburt an vorhanden sind als auch solche die im Nachhinein durch Krankheit oder Unfall zustande kommen dürfen und können operativ behoben werden. Die Erlaubnis beschränkt sich ausschließlich auf medizinisch notwendige Eingriffe. Operationen aus Eitelkeit hingegen sind absolut unzulässig.

Heutzutage versteht man unter „ästhetischer Operation“ oder „Schönheitsoperationen“ primär operative Eingriffe die unterhalb der Haut stattfinden, wie zum Beispiel Nasen, Kinn, Brust und Gesichtsoperationen (Kosmetische Straffung von Gewebe). Der Zweck und das Ziel solcher operativen Eingriffe bestehen in erster Linie darin, eine Verschönerung der betroffenen Strukturen zu erlangen. Diese Bedeutsamkeit der äußerlichen Schönheit ist überwiegend das Resultat einer materialistischen und weltlichen Auffassung, die noch vor der seelischen und charakterlichen Eleganz Vorrang genießt. Dieser Impuls ist rein weltlicher Natur und ist als solcher letztlich ein Fluch für den Menschen als Individuum.

Menschen mit Verstand sind eigentlich mit dem von Gott gegebenen Leibeskleid zufrieden. Obwohl es eigentlich der Danksagung bedarf, weil sämtliche Organe und Extremitäten an Ort und Stelle sind und man über einen gesunden Körper verfügt und obwohl der Mensch ohne eigene Anstrengungen und ohne eigenen Aufwand Besitzer eines eigentlich perfekten Körpers ist, zeigt er sich undankbar sowie unzufrieden und bringt sich unnötiger Weise zusätzlich in Gefahren, die während einer Operation auftreten können. Er hat das niedere Bedürfnis, dass bereits Perfekte noch zu perfektionieren. Betrachten wir nun diese Thematik aus religiöser Sicht, so treten folgende Dinge zum Vorschein:
Dieser Akt der Verschönerung ist teuflischer Natur und resultiert aus einem Minderwertigkeitsgefühl voller Ungläubigkeit. Denn als der Satan den Niederwurf vor Adam (a.s.) verweigerte und somit von der Barmherzigkeit Gottes ausgeschlossen wurde, kündigte er folgendes an:

„Ich will wahrlich von Deinen Dienern einen bestimmten Teil nehmen; wahrlich, ich will sie irreleiten; wahrlich, ich will eitle Wünsche in ihnen erregen; wahrlich, ich will sie aufreizen, und sie werden dem Vieh die Ohren abschneiden; wahrlich, ich will sie aufreizen, und sie werden Allahs Schöpfung verunstalten.“ Und wer sich Satan zum Freund nimmt statt Allah, der hat sicherlich einen offenkundigen Verlust erlitten. (Sure Nisa, 119)

Die Araber vor dem islamischen Zeitalter hatten oftmals solchen Einflüsterungen des Teufels die Aufmerksamkeit geschenkt, in dem Sie ihre Körper mit blauer Farbe anmalten und auf den Köpfen ihrer Kinder im Namen ihrer Götzenfiguren nur wenig Haare ließen. Unser ehrenwerter Prophet Muhammad (sav) hat insbesondere überflüssige Eingriffe, die eine Umgestaltung am menschlichen Körper bewirken, nicht gut geheißen. In der von Muslim und Buhari überlieferten Hadith ist folgendes berichtet.
Wer aus Gründen der Schönheit sich (oder andere tätowiert und oder) tätowieren lässt, sich die Zähne schleifen, die Augenbrauen zupfen, die Haare lichten (Strähnen, Blondieren) lässt, oder eine Perücke trägt und somit die Schöpfung Gottes verändert, ist jenseits der Barmherzigkeit Gottes. (Müslim, Libas: 119-120; Buhârî, Libas: 82, 85.)

Personen, die solche operative und verändernde Eingriffe aus Eitelkeit in Anspruch nehmen, als auch Solche, die Schönheitsoperationen für teures Geld anbieten, verdeutlichen indirekt, dass sie mit der von Gott gegebenen Gestaltung nicht einverstanden sind. Sie rebellieren gegen ihr Schicksal und kritisieren die göttliche Kunstfertigkeit.

„Oh Mensch, wisse das der dir von Gott gegebene Körper, das Leib samt seinen Organen, ein dir anvertrautes Gut ist und nicht dein Eigen. Der Allgerechte Gott hat Sein Eigentum freigiebig in deine Hand gelegt, damit du einen Nutzen davon hast. Nachdem das dir gegebene Leben samt seinen Zugehörigkeiten nicht dein Eigentum ist, sondern eine Leihgabe zum Vollbringen deiner Pflichten und zur Versorgung deiner Bedürfnisse, gehe sorgfältig damit um.“ (Bediuzzaman Said Nursi,Barla Lahika, 250.Brief)


Ohne eine wirkliche Rechtfertigung und ohne eine ernsthafte medizinische Notwendigkeit und allein aus Gründen der Eitelkeit und der „Verschönerung“, ist es aus islamischer Sicht absolut unzulässig sich einer solchen Operation auszusetzen. Die Gründe der Untersagung sind folgende: Körper und Geist werden offensichtlich unnötigen Qualen und Gefahren ausgesetzt. „…und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben…“ (Sure 2, Vers 195). Früher waren es die Tätowierungen und die Zahnschleifungen und heute sind es die Schönheitsoperationen. Jedes Jahrzehnt hat seine eigenen Krankheiten. Sie verunstalten das ihnen von Gott anvertraute Gut und bringen ihr Leben zusätzlich in Gefahr.

„Neben temporären Erscheinungen wie Schwellungen, Rötungen und Hämatomen, die die Gesellschaftsfähigkeit nach einem Eingriff um die so genannte "Downtime" hinauszögern, sind bereits zahlreiche anhaltende und schwere Komplikationen aufgetreten, die Entstellungen und Lebensgefahr nach sich ziehen: Abstoßungsreaktionen, Allergien, Infektionen, Lähmungen, Narbenbildung, Sensibilitätsstörungen. Sogar Todesfälle sind bekannt. … Ein Großteil der chirurgischen Eingriffe dient der Korrektur fehlgeschlagener Ersteingriffe.“ (Quelle: http://www.0i-2.com/content/146/Gefahren.html)

Ein weiterer Grund, der es einem Muslim nicht gestatten sollte an solche operativen Eingriffe zu denken, ist die Verschwendung. In Angesicht der Tatsache, dass für einen Gläubigen das Wohl seines Nächsten ihm wichtiger sein sollte als das Eigene, ist es vernunftwidrig soviel Geld für unsinnige Eingriffe zu vergeuden anstatt seine bedürftigen Mitmenschen zu unterstützen. In der Regel bleibt es sehr selten nur bei einer einzigen Operation, womit außerordentlichen Verschwendungen sämtliche Wege geebnet wären. Und Verschwendung ist im Islam verboten (Haram). Des Weiteren dient solch eine Operation keinem guten Zweck, sondern einzig und allein dem Egoismus und der Selbstherrlichkeit, was mit unter zu den größten Sünden und somit zu den größten Übertretungen gehört. Darüber hinaus gibt es sehr viele Menschen, die angesichts medizinischer Notwendigkeiten einer operativen Behandlung bedürfen, aber sich das aufgrund immenser Operationskosten nicht leisten können und folglich täglich Schmerz und Leid ertragen müssen. Wie kann ein Gläubiger in Anbetracht so vieler Missstände da noch an die Verschönerung seines Aussehens denken, die auch noch mehrere Zehntausende Euro kosten?


Wie in vielen Angelegenheiten gibt es auch hierbei Ausnahmen in Sonderfällen. Ist eine medizinische Notwendigkeit und somit eine nachvollziehbare Erklärung vorhanden, so ist das Thema anders zu betrachten und zu bewerten. Denn in solchen Situationen sind die Beweggründe auch anderer Natur. Ist ein Mensch von Geburt an oder im Nachhinein durch Feuerbrand und oder Unfall in seinem Aussehen entstellt, so sind operative Eingriffe zur Wiederherstellung der Funktion und des Aussehens unbedenklich zulässig (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte). Diese Menschen befinden sich körperlich sowie geistig in einer Sondersituation und sind zusätzlich durch ihre Behinderung den „gaffenden Blicken und schwachköpfigen Kommentaren“ der Gesellschaft ausgesetzt.

„Wer solch einen Makel hat und dadurch innerhalb der Gesellschaft psychischen Leiden ausgesetzt ist, sowie Minderwertigkeitskomplexen verfallen ist, seine Persönlichkeit (Individualität) gekränkt ist, dieser Zustand ihn ständig demütigt und unansehnlich (ungeheuerlich) zeigt, dann stellt solch ein Zustand eine Indikation für eine operative Korrektur und Wiederherstellung. (Umdetü’l-Karî, 22: 63; el-Kardâvî, Islâmda Helâl ve Haram, s. 103.)

Folglich gibt es in solchen und ähnlichen Sonderfällen an einer Wiederherstellungsoperation keine religiösen Einwände. Denn Allah hat in der Religion (im Glauben) für uns keine Erschwernis auferlegt. Die oben erwähnte Hadith bringt das Thema auf den Punkt. Wer aus einem „Schönheitswahn“ heraus handelt, ohne dass eine medizinische und gesundheitliche Notwendigkeit vorliegt, handelt aus egozentrischen Gründen. Es geht hierbei darum, dass die Absicht rein, rational und nachvollziehbar ist. Schönheitsoperationen und oder ästhetische Operationen, ohne dass eine körperliche (und geistige) Entstellung vorliegt, also aus reiner Eitelkeit, die oft als „Perfektionismus“ ausgelegt wird, sind strikt untersagt und absolut vernunftwidrig.


Selam & Dua

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