Darf man zu medizinischen Zwecken Cannabis konsumieren?

Details der Frage
Studien legen nahe, dass Cannabis in spezieller Form bei der Schmerzbehandlung und bei anderen medizinischen Problemen helfen kann. Kann ich also ein Cannabis, was befreit ist von der halluzinogenen Wirkung benutzen. Es gibt im Internet legal erwerbliche Formen von diesem Cannabis, es hat also keine betörenden Wirkungen. Der Arzt hat es aber nicht verschrieben.
Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Liebe Leserin, lieber Leser, 

zunächst muss man die Frage in einen allgemeinen Kontext stellen: Die Gebote und Verbote der Religion sind universell und klar gehalten. Sie gelten immer und jederzeit. Gleichzeitig sind sie auch an Bedingungen geknüpft und eben jene Bedingungen variieren von Ort zu Ort und Zeit zu Zeit. Genau da sind wir in den Bereichen der Rechtsschulen. Die Gelehrten der Rechtsschulen setzen sich intensiv mit Fragen der alltäglichen Religionspraxis aus und beantworten sämtliche Fragen, die im Kontext einer Sache manchmal als schwierig erscheinen können.

Bezüglich des Konsums von Drogen, Schweinefleich und Alkohol gilt Konsens. Dieser Konsum gilt als verboten. Es gibt aber einige spezielle Umstände, die eine begrenzte Aufhebung dieses Verbots ermöglichen. Jemand der z.B. zu verhungern droht, darf eine Mindestmenge an Schweinefleich konsumieren, damit er überleben kann. Das geht auch nur wenn Schweinefleisch in dem Moment die einzige Option ist und dann darf man auch nur so viel essen, wie man braucht. 

Nach dieser Logik darf man also eine betörende Substanz (wie z.B. Cannabis) nur in absoluter Not konsumieren und nur so viel, wie gerade nötig ist. 

Das was hier als absolut notwendig beschrieben wird muss auch klar auf der Hand liegen. Wenn wir also von einer medizinischen Notwendigkeit sprechen, dann muss das auch von den jeweiligen Fachleuten, also den Ärzten klar ausgesprochen werden. Wenn sich zwei Ärzte scheinbar widersprechen oder aber bei einer fachlichen Frage nicht ganz eins sind, scheint die Meinung des behandelnden Arztes aus praktischen Gründen mehr Gewicht zu haben. Der behandelnde Arzt kann schließlich nicht mit fremden Anweisungen und Protokollen arbeiten. Er kann also nicht in einen fachlich fremden Kontext arbeiten. Wenn man jedoch der Meinung ist, dass ein anderer Arzt in einer Sache besser geeignet ist, sollte man den behandelnden Arzt wechseln.

Es bleibt somit zu sagen: Der Konsum von der beschriebenen Art von Cannabis ist nur in medizinischer Not nach ärztlicher Anweisung und in der darin erklärten Menge erlaubt. 

Selam & Dua

Euer Fragenandenislam - Team

 

  

 

Fragen an den islam

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