Ist alles was vom Staat verboten wird auch Haram?

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Ist alles was vom Staat verboten wird auch Haram?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

da der Islam eine Religion des Friedens ist, wäre es absurd und charakterlos die Gesetze eines Staates nicht zu beachten. Unser Verantwortungsbewusstseins und Gewissen sollte uns als Antwort genügen, dass es unislamisch ist, illegal zu handeln.
Das Wort „Islam“, was mit den Worten „Silm“ (Frieden), „Selamet“ (Heil und Sicherheit vor allen Ängsten) und „Selam“ (Wohl) nahe stehend ist und der Hadith „Ein Muslim fügt niemanden einen Schaden zu, weder durch Wort, noch durch Tat.“(Tirmizi, Iman 12)“ verdeutlichen, dass illegale Handlungen (wie z.B. Diebstahl, Nötigung …usw.) mit dem Islam unvereinbar sind. 

Es muss allerdings gesagt werden, dass Gott die einzige Instanz ist, wenn es darum geht ob etwas verboten oder erlaubt ist, eine Privatperson z.B. oder eine weltliche Institution wie ein Amt kann nicht einfach ohne Weiteres etwas als Haram oder Helal deklarieren. Da das Handeln und die Gesetze des Staats aber auf eine gewisse Ethik und Moral fußen, lassen diese sich größtenteils mit dem Islam in Einklang bringen.

Ein gläubiger Muslim tut der Gesellschaft den größten Gefallen, wenn er sich als nützliches und nicht negativ auffallendes Mitglied einreiht und die Gesetze des Staats befolgt. Wenn aber der Fall herrschen würde, dass die Gesellschaft bzw. der Staat durch seine Bestimmungen das religiöse Befinden angreift und man so seine Religion nicht mehr ausüben könnte, müsste man nach Wegen suchen, dieses Problem zu lösen. Dies ist in Deutschland allerdings nicht der Fall, in den ersten Artikeln des Grundgesetze (in den Grundrechten) werden wird die Unantastbarkeit der menschlichen Würde und die Freiheit im Glauben sowie das Gewährleisten der ungestörten Religionsausübung deklariert. (Artikel 1 und Artikel 4 im Grundgesetzbuch) 

Fragen an den islam

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