Darf man als Moslem in die Bundeswehr?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

zunächst müssen wir wissen dass eine Person eine Staatsbürgerschaft benötigt um einem Land anzugehören. Der Staat sowie der Bürger haben gegenüber einander Pflichten und Rechte. Diese Pflichten und Rechte werden mit dem Abkommen zwischen den beiden festgehalten. Auch ein Muslim hat somit eine Form des Eids abgelegt in dem er die Staatsbürgerschaft angenommen  hat. Der Islam ermahnt einen stets seine vertraglichen Pflichten einzuhalten. Dazu kann man auch zwei Verse anbringen:

 

Und haltet den Bund Allahs, wenn ihr einen Bund geschlossen habt, und brecht nicht die Eide nach ihrer Bekräftigung, wo ihr doch Allah zum Bürgen über euch gemacht habt. Gewiß, Allah weiß, was ihr tut. (16/91)

O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen! (5/1)

 

Der Muslim muss demnach sein Versprechen halten und sollte sein soziales Leben im Einklang mit den Gesetzen des Landes ausleben. Anderenfalls würden ihm wie auch jeden anderen Staatsbürger Strafen drohen.

Es ist natürlich legitim, dass der Muslim sein Hab und Gut verteidigt und auch dafür kämpft. Mit der Verteidung des Landes verteidigt er auch die Werte und die Gesellschaft. Er verteidigt damit die Menschen. Wenn er in diesem Dienst stirbt gilt er als Märtyrer, so gängige Meinungen der Gelehrten.

Sollte dieser muslimische Soldat gegebenenfalls in ein anderes Land fliegen um eine Gräueltat zu verhindern und dabei sterben so gilt er ebenfalls als Märtyrer, denn Allah verabscheut die Grausamkeit auf der ganzen Welt. Und Allah verlangt von den Gläubigen solche Taten zu verhindern.

Nun sind das theoretische Ausgangspunkte und es kommen zwei Fragestellungen auf;

Was macht man wenn der Staat und die Gesellschaft in der man lebt nicht wirklich im Einklang mit dem Islam lebt?

Für den Einzelnen gilt es zunächst zu sagen, dass man trotzdem der staatlichen Ordnung folgt. Einzig in solchen Momenten wo der Staat diktatorisch von seinen Bürgern etwas verlangt was im direkten Widerspruch zu dem Willen Allah's steht. Ibn ʿUmar überliefert:

Den (Staats-)Oberhäuptern Folge zu leisten ist eine Verpflichtung solange sie nicht Ungehorsam gegenüber Allah fordern. Dann hat man ihnen nicht mehr Folge zu leisten. (Sahih Bukhari 2796) 

Der Einzelne beachtet also solange die Regeln und Gesetze bis sein Glauben angegriffen wird durch eventuelle Forderungen. In diesem Punkt bzw. in solchen Situationen hat der Wille und die Forderung Allah's Vorrang, da sonst keine Vereinbarkeit mehr bestet.

Was macht man wenn man etwas tun muss, was eher schädlich für mich und andere Muslime wäre? So etwas würde doch in einem Kriegsgebiet sicher vorkommen?

Es gibt das allgemeine Prinzip des "leichteren Übels". Damit ist (kurz gefasst) gemeint, dass wenn man zwei unausweichlichen schlechten Dingen gegenüber steht, man das kleinere Übel auswählen soll. Mit schlechten Dingen ist an dieser Stelle all Jenes gemeint, was nicht religiös betrachet erlaubt ist. Einzig und allein wenn Zwang besteht, darf man eine Sache machen, die man sonst religiös nicht machen dürfte wie z.B. Schweinefleisch zu essen, weil sonst der Hungertod drohen würde. Damit dieses Prinzip jedoch in Kraft treten kann muss man "unausweichlich" an dieser Stelle wörtlich nehmen. Es darf also gar keine weitere Option mehr im Raum stehen. Wenn man also etwas Anderes machen/aussuchen kann, was nicht religiös gesehen verwerflich ist, kann man dieses Prinzip nicht mehr nutzen. (Vgl. Mecelle MD. 21-29)  

Fragen an den islam

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