Dürfen Frauen Friedhöfe besuchen?

Details der Frage

Gibt es zum Thema genauere Quellen oder ähnliches wo dies steht?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

zunächst sollten wir uns die Überlieferungen zu dieser Thematik vor Augen führen. Von Abu Hurayra wird überliefert:

Besucht die Grabstätten. Denn sie erinnern euch an das Jenseits. (İbni Mâce, Cenâiz: 47.)

Von Ibn Masʿūd wird überliefert:

Ich hatte euch verboten die Grabstätten zu besuchen. Besucht von nun an die Grabstätten. Denn diese Besuche sorgen zweifelsohne dass man diese Welt geringschätzt und an das Jenseits erinnert wird. (İbni Mâce, Cenaiz: 47.)

In den ersten Jahren des Islams hat der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) das Besuchen der Grabstätte verboten. Denn die damaligen Menschen hatten sich noch nicht vollständig von ihren altertümlichen und abergläubischen Traditionen aus der Zeit des Unwissens losgelöst. Sie wiesen Verhaltensweisen auf die nicht zum Islam gehörten wie etwa das Führen unangemessener Gespräche am Grab, pöbelhaftes Verhalten oder das Prahlen am Grab mit den berühmten Toten aus der Familie oder ähnliches. 

Bei an-Nasāʾī wird dies in einer Überlieferung folgendermaßen dargestellt:

Wer von nun an die Grabstätte besuchen will, der soll dies tun; hütet euch ja davor schlecht zu reden.

Dadurch dass aber die Menschen mit der Zeit die Gebote und Verhaltensregeln im Islam beherzigten und zur guten Gewohnheit gemacht haben, wurden diese Sorgen sozusagen von alleine entkräftet. Daraufhin hat der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) das Besuchsverbot aufgehoben und dies sogar befürwortet mit den Begründungen, die Besuche erinnern an den Tod und das Jenseits und verringern somit die Vernarrtheit in das flüchtige, kurzweilige und weltliche Leben. Was den Besuch der Grabstätten seitens einer Frau angeht, so gibt es Überlieferungen die darauf hinweisen dass dies verboten ist. Laut einer Überlieferung von z.B. Abu Hurayra verflucht der ehrenwerte prophet (s.a.s.) diese Frauen (Vgl. İbni Mâce, Cenaiz: 49.).

Folgendes ist beim Verständnis dieser Überlieferung zu beachten:

Die Frauen reagieren oftmals bei solchen Besuchen übermäßig emotional. Sie werden laut und fallen stark auf, sie achten nicht auf die angemessene Bedeckung oder treten möglicherweise sogar prunkvoll und geschmückt auf. Solche verwerfliche Verhaltensweisen führten dann dazu dass solche Frauen den Fluch des Propheten (s.a.s.) auf sich zogen. Es geht also nicht um alle Frauen sondern um ein eventuelles Verhaltensmuster einer Frau. 

Manche shafiitische, malikitische und hanafitische Gelehrten haben sich basierend auf diese Überlieferung dafür ausgesprochen, das Besuchen der Grabstätten durch Frauen ist verboten („Ḥarām").

Darüber hinaus ist der Besuch laut den meisten hanafitischen und ein Teil der malikitischen und hanbalitischen Gelehrten erlaubt. Das Verbot in der Überlieferung galt für die Zeit des Unwissens, wo das Verbot des Besuchs einer Grabstätte noch geltend war. Die später erteilte Erlaubnis erstreckt sich nicht nur über die Männer sondern auch über die Frauen.

In einer Überlieferung vom hanafitischen Gelehrten Ibn abu Mulayka wird dies weiter ausgeführt:

Die Frau des Propheten (s.a.s.) Āʾiša (r.a.) kam zurück vom Friedhof. Ich fragte sie „Ya Mutter der Gläubigen! Woher kommen sie?“ Sie sagte „Ich komme vom Grab meines Bruders“. Ich fragte „Hat der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) das Besuchen der Gräber nicht verboten?“ Sie sagte dann „Ja der Prophet (s.a.s.) hat es verboten, aber später hat er den Besuch befohlen“. (Sünen-i İbni Mâce Terceme ve Şerhi, 4: 439.)

Die Ausleger der Überlieferungen weisen auf folgende Punkte hin:

Die Erlaubnis in der Überlieferung bezieht sich auf Frauen die sich sittlich verhalten, also das Jenseits gedenken, sich beim Besuch dem Islam entsprechend bedecken, nicht lauthals und emotional reagieren und nicht schlecht reden. Das Verbot gilt dann auch wieder für eben solche negativ auffallende Frauen.

Letztendlich bleibt zu sagen:

Frauen, insbesondere jüngere Frauen dürfen Grabstätte besuchen unter der Bedingung dass sie bedeckt sind und von älteren Frauen wie z.B. ihren Müttern oder Tanten oder von Männern begleitet werden. Solche Vorkehrungsmaßnahmen haben dabei in stark besiedelten bzw. urbanen Lebensräumen mehr Relevanz. Anderenfalls wird man trotz der edlen Absicht die Grabstätte zu besuchen und etwas Gutes zu tun, nicht herum kommen in manche ungewollte Situationen und falsche Verhaltensweisen zu geraten. Solche Besuche werden auch nicht ständig vorgenommen. Die Gebete die sie für ihre Verstorbenen verrichten können sie auch von Zuhause aus verrichten, dies erzeugt keinerlei Abstriche und ist auch schöner. Sofern die Verstorbenen Gläubige waren erreichen die jenseitigen Geschenke wie etwa die Gebete sie von überall aus der Welt. Ob weit weg oder sehr nah, die Distanz bleibt gleich.

 

Fragen an den islam

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